Statuten
Statuten des Vereins SolviHum
Schweizer Verein gemäss ZGB Art. 60 ff. · Bern, 5. August 2026
I. Name, Sitz, Zweck und Mittel
Artikel 1: Name und Rechtlicher Status
Unter dem Namen SolviHum besteht ein gemeinnütziger, politisch neutraler und unabhängiger Verein im Sinne der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
Artikel 2: Sitz
Der Sitz des Vereins befindet sich in Bern (Kanton Bern). Die Dauer des Vereins ist unbefristet.
Artikel 3: Zweck
Der Verein bezweckt die Entwicklung nachhaltiger Lösungen für globale und strukturelle Herausforderungen der Menschheit, die Schaffung physischer und digitaler Plattformen für Personen und Institutionen, die diese Vision teilen, sowie die Durchführung von Projekten im öffentlichen Interesse (utilité publique).
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und ist nicht gewinnorientiert. Er ist lokal, national und international tätig. Der Verein wurde von in der Schweiz lebenden Freiwilligen gegründet und teilt die humanitären Werte der in der Türkei tätigen Vicdan Stiftung, bleibt jedoch organisatorisch vollständig unabhängig. Ziel ist die Entwicklung von Projekten, die dem Gastland und der Menschheit zugutekommen.
Artikel 4: Mittel und Tätigkeiten
Zur Erreichung seines Zwecks kann der Verein insbesondere folgende Tätigkeiten ausüben:
- Planung und Durchführung von Bildungs-, Forschungs- und Sozialinnovationsprojekten.
- Zusammenarbeit mit Behörden, NGOs, Hochschulen und dem privaten Sektor.
- Aufbau physischer und digitaler Plattformen zur Vernetzung von Freiwilligen, Fachpersonen und Ressourcen.
- Organisation von Konferenzen, Seminaren, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Kampagnen, Ausstellungen und künstlerischen Aktivitäten.
- Beschaffung und Verwaltung aller rechtlich zulässigen finanziellen Mittel.
- Der Verein kann zur Erfüllung seines Zwecks sekundäre kommerzielle Tätigkeiten ausüben oder Betriebe führen; sämtliche Erträge dürfen ausschliesslich für Vereinszwecke verwendet werden.
II. Mitgliedschaft
Artikel 5: Aufnahme von Mitgliedern
Natürliche und juristische Personen, die die Ziele des Vereins unterstützen, können Mitglied werden. Die Aufnahme erfolgt aufgrund eines schriftlichen Gesuchs an den Vorstand. Der Vorstand entscheidet frei über die Annahme oder Ablehnung, ohne Begründungspflicht. Ein standardisiertes Aufnahmeformular wird verwendet.
Artikel 6: Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
- schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand,
- Tod eines Mitglieds bzw. Auflösung der juristischen Person,
- Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrags (falls erhoben) trotz schriftlicher Mahnung,
- Ausschluss.
Artikel 7: Ausschluss
Der Vorstand kann Mitglieder ausschliessen, die gegen die Statuten verstossen oder die Interessen des Vereins schädigen („Exclusion“). Vor dem Entscheid wird dem betroffenen Mitglied das Recht zur Stellungnahme gewährt. Der Ausschluss kann gemäss ZGB Art. 72 begründet oder unbegründet erfolgen. Der Entscheid ist vereinsintern endgültig; eine Beschwerde an die Generalversammlung ist ausgeschlossen. Das Recht auf gerichtliche Anfechtung gemäss ZGB Art. 75 bleibt vorbehalten.
III. Organe des Vereins
Artikel 8: Organe
Die Organe des Vereins sind:
- die Generalversammlung
- der Vorstand
- die Revisionsstelle (falls eingesetzt)
- die Auflösung und Liquidation
IV. Generalversammlung
Artikel 9: Einberufung und Versammlungsarten
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
- Ordentliche Versammlung: jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres; Einberufung durch den Vorstand.
- Ausserordentliche Versammlung: wenn der Vorstand dies für notwendig erachtet oder wenn mindestens ein Fünftel (1/5) der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
Artikel 10: Einberufungsverfahren und Traktanden
Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich (E-Mail zulässig) unter Angabe der Traktanden. Die Generalversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Es können nur die auf der Traktandenliste aufgeführten Punkte beschlossen werden. Nicht traktandierte Themen dürfen diskutiert, aber nicht beschlossen werden. Versammlungen können physisch, online oder hybrid durchgeführt werden; die abgegebenen Stimmen sind rechtsgültig.
Artikel 11: Aufgaben und Unübertragbare Befugnisse
Die Generalversammlung hat insbesondere folgende unübertragbare Befugnisse:
- Änderung der Statuten
- Wahl des Vorstands und der Revisionsstelle (falls vorhanden)
- Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstands
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Genehmigung des Budgets für das kommende Jahr g) Beschluss über die Auflösung des Vereins
Artikel 12: Stimmrecht und Beschlussfassung
Jedes Mitglied hat eine Stimme.
- Ordentliche Beschlüsse: einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder
- Statutenänderung und Auflösung: Zweidrittelmehrheit (2/3)
- Stimmengleichheit: Der Vorsitz führt den Stichentscheid
V. Vorstand und Vertretung
Artikel 13: Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt werden. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich selbst (Präsident, Sekretär, Kassier usw.). Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Artikel 14: Vertretung und Zeichnungsberechtigung
Der Vorstand ist das Exekutivorgan des Vereins und vertritt diesen gegenüber Dritten. Der Verein verpflichtet sich durch die kollektive Unterschrift von zwei vom Vorstand ermächtigten Mitgliedern. Der Vorstand kann ein internes Reglement über Ausgabenlimiten und Zeichnungsbefugnisse erlassen.
Artikel 15: Ehrenamtlichkeit und Interessenkonflikte
Die Vorstandsmitglieder arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich; es werden keine Löhne oder Entschädigungen ausgerichtet. Nur effektiv entstandene und belegte Auslagen können zurückerstattet werden. Vorstandsmitglieder dürfen bei Geschäften, die sie selbst oder nahe Angehörige betreffen, nicht mitwirken.
VI. Finanzen, Revision und Datenschutz
Artikel 16: Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember).
Artikel 17: Einnahmen
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus freiwilligen Mitgliederbeiträgen, Spenden, Zuwendungen, Sponsoring, Veranstaltungserlösen und Erträgen des Vereinsvermögens. Die Einnahmen können gemäss einstimmigem Beschluss des Vorstands für Projekte in der Schweiz, für gemeinsame Projekte mit der Vicdan Stiftung in der Türkei sowie für Kooperationen in anderen europäischen Ländern verwendet werden.
Artikel 18: Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen (ZGB Art. 75a).
Artikel 19: Verzicht auf Revision
Solange der Verein die gesetzlichen Schwellenwerte gemäss ZGB Art. 69b nicht überschreitet und kein Mitglied eine Revision verlangt, kann die Generalversammlung auf die Einsetzung einer Revisionsstelle verzichten.
Artikel 20: Datenschutz
Der Verein erhebt und bearbeitet Personendaten seiner Mitglieder gemäss dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (nLPD). Die Daten werden ausschliesslich für Vereinszwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, ausser bei gesetzlicher Verpflichtung.
VII. Auflösung und Liquidation
Artikel 21: Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer zu diesem Zweck einberufenen Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit (2/3) der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Artikel 22: Liquidation und Vermögensübertragung
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins wird das verbleibende Vermögen nach Begleichung aller Verbindlichkeiten einer in der Schweiz ansässigen, gemeinnützigen und steuerbefreiten Organisation mit ähnlichen Zielen übertragen. Eine Ausschüttung an Mitglieder oder Gründer ist ausgeschlossen.
Gründungsdaten
Gründungsdatum: 05.08.2026
Ort: Bern
Gründungsmitglieder
Wird nach Genehmigung durch den Vorstand ergänzt.
Vom Vorstand gewählte Mitglieder (gemäss Art. 13)
Wird nach Genehmigung durch den Vorstand ergänzt.
Konstituierung des Vorstands
- Präsident: UY
- Sekretär: MS
- Kassier: MB
- Mitglied (Kommunikation & Übersetzung): AK
- Mitglied (Menschenrechtsverletzungen): ÖFG
- Mitglied (Rechtsangelegenheiten): ZA
- Mitglied (Rechtsangelegenheiten): AD